Tierarztpraxis Kömpel

Die neue GOT 2017

Die tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung. Jeder Tierarzt ist Mitglied der Tierärztekammer und daher ist diese Verordnung für alle Tierärzte bindend. Die Rechnung / Quittung besteht zumeist aus mehreren Posten. Wir unterscheiden hier im wesentlichen nach vier Merkmalen:

  1. Tierärztliche Leistung - siehe Gebührenordnung für Tierärzte GOT
  2. angewendete Medikamente, z.B. Impfstoffe, die gespritzt werden
  3. abgegebene Medikamente, z.B. Flohmittel, Wurmkuren usw.
  4. Futtermittel, sonstige Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Zellstoff usw. und andere Leistungen, z.B. das Versenden einer Probe
Die tierärztlichen Leistungen sind oft nur ein Teil der Abrechnungen, die sie selbstverständlich schriftlich von uns erhalten dürfen. Gerne erläutern wir die Kosten und versuchen, ihnen im Vorfeld einer Behandlung eine Entscheidungshilfe zu geben. Ein genauer Kostenvoranschlag ist dann nicht möglich, wenn z.B. der Verlauf einer Erkrankung nicht vorhergesagt werden kann oder etwas Unvorhergesehenes passiert, wie z.B. ein Narkosezwischenfall.

Anja Kömpel