Seit 2004 ist für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen dieser
Heimtierausweis vorgeschrieben. Jeder Ausweis hat eine individuelle
Nummer und muss auch die Kennzeichnungsnummer des Tieres
(Tätowierung oder Transponder) enthalten. Die weiteren Angaben
im Heimtierausweis entsprechen weitgehend denen im bisherigen
Impfausweis; zusätzlich gibt es eine Bescheinigung über
Gesundheit und Reisefähigkeit des Tieres und (nur für
einige Länder erforderlich) Bescheinigungen über eine
Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken sowie über eine
serologische Untersuchung auf Tollwutantikörper. Außerdem
ist Platz vorhanden für ein Foto des Tieres (freiwillig).
Wir
können Ihnen diesen Heimtierausweis bei der nächsten
Impfung ausstellen. Für weitere Fragen zu den Reisebestimmungen
beraten wir Sie gerne.
Ihre Tierarztpraxis
Kömpel