Tierarztpraxis Kömpel
Die neue GOT 2017
Die tierärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet, einer
bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
Jeder Tierarzt ist Mitglied der Tierärztekammer und daher ist diese Verordnung für alle Tierärzte bindend.
Die Rechnung / Quittung besteht zumeist aus mehreren Posten. Wir unterscheiden hier im wesentlichen nach vier
Merkmalen:
- Tierärztliche Leistung - siehe Gebührenordnung für Tierärzte GOT
- angewendete Medikamente, z.B. Impfstoffe, die gespritzt werden
- abgegebene Medikamente, z.B. Flohmittel, Wurmkuren usw.
- Futtermittel, sonstige Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Zellstoff usw. und andere Leistungen, z.B. das
Versenden einer Probe
Die tierärztlichen Leistungen sind oft nur ein Teil der Abrechnungen, die sie selbstverständlich schriftlich von
uns erhalten dürfen. Gerne
erläutern wir die Kosten und versuchen, ihnen im Vorfeld einer Behandlung eine Entscheidungshilfe zu geben. Ein
genauer Kostenvoranschlag ist dann nicht
möglich, wenn z.B. der Verlauf einer Erkrankung nicht vorhergesagt werden kann oder etwas Unvorhergesehenes
passiert, wie z.B. ein Narkosezwischenfall.
Anja Kömpel